10.01.2023 - 8 Begrüßungsgeschenk Klütz...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder besprechen Möglichkeiten der Verteilung des Begrüßungsgeschenkes der Stadt Klütz. Die geregelte Abholung durch die Eltern im Amt sei nicht mehr wie früher im Standesamt möglich, da die Übertragung der Kindesdaten mittlerweile automatisiert erfolgt und Eltern ihr Neugeborenes nicht mehr explizit im Standesamt anmelden müssen. Es wird vorgeschlagen künftig entsprechende Pressemitteilungen und Social Media Veröffentlichungen zu nutzen, um auf das Begrüßungsgeschenk aufmerksam zu machen. Die Sachbearbeiterin Soziales soll sich dafür mit einem Ausschussmitglied, dem Gremiendienst und der Citymanagerin abstimmen.