16.05.2023 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Vor Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ist die Vorlage dem Finanzausschuss vorzulegen, mit der Bitte um Prüfung der Wirtschaftlichkeit bzw. Umsetzbarkeit, insbesondere bezogen auch auf die Finanzierbarkeit für die Erwerber.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 wird wie folgt begrenzt:

  • südöstlich: durch die Klützer Straße,
  • südwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf,
  • nordwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf, Grünflächen

sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen,

  • nordöstlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

2. Das vorliegende städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs genutzt und wie folgt angepasst: Die Reihenhäuser im mittleren Bereich des Planes sollen entfallen, eventuell Gebäude planen, in denen bis zu vier WE möglich sind.

 

3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sind die noch ausstehenden Abstimmungen mit den Interessenten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie für die Erstellung von Gutachten durchzuführen.

 

4. Das Energiekonzept ist abzustimmen auch bezüglich zusätzlicher Flächenbedarfe.

 

5. Darstellung Anzahl der Wohneinheiten durch das Planungsbüro.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend: 

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0