14.12.2023 - 7.7 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki und Herr Chr. Schmiedeberg erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz. Frau Bräunig übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Frau Bräunig merkt an, dass in den Vorjahren nur Teilentlastungen vorgenommen wurden und fragt, ob die vollständigen Entlastungen noch nachgeholt werden müssen. Die Verwaltung wird dies prüfen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Raphael Wardecki und Herr Chr. Schmiedeberg

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder in den Sitzungsreihen Platz und Herr Wardecki übernimmt erneut die Sitzungsleitung.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Verwaltung versendet die entsprechenden Unterlagen an die Rechtsaufsicht und veröffentlicht den Jahresabschluss gem. gesetzlichen Vorschriften. 

 

Die Verwaltung hat mit Hilfe von Frau Bräunig den Sachverhalt aus der BV GV Bolte/17/11577 geprüft. Die Gemeindevertretung hat auf Grund des Vorgehen es damaligen amtierenden Bürgermeisters, im Bezug auf den Beschluss der Gemeindevertreter " Dachsanierung des damaligen Verwaltungsgebäudes"  und dem im Bezug stehenden, anhängigen Gerichtsverfahren wurde die Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 nicht erteilt.

 

Nach Aussage des Gemeindeprüfungsamt haben die Gründen für die Versagung der Entlastung des Bürgermeister sich nicht geändert. Eine nachträgliche Entlastung ist nicht erforderlich.

 

 

3/16/2025, 8:47:06 AM
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