05.10.2023 - 8.6 Hort-Betreuung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Herr Giewald teilt mit, dass Beschwerden vorliegen würden, da die Hortkinder, die zum Bus gehen, nicht mehr durch die Schule gehen dürften, sondern außen an der Schule vorbeigehen müssten. Er hat bereits eine Anfrage an die Schulleiterin gestellt, auf wessen Veranlassung hin das so entschieden und durchgeführt wird. Eine Antwort erhielt er nicht.
Der Bürgermeister wird die Angelegenheit klären und die Anfrage beantworten. Zusätzlich hinterfragt Herr Giewald inwieweit eine Auskunftspflicht der Schulleiterin ihm gegenüber in der Funktion als Gemeindevertreter und Sozialausschussvorsitzender besteht.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Schulleiterin ist nach Auffassung des Amtes gegenüber Herrn Giewald als Gemeindevertreter/Sozialausschussvorsitzenden nicht auskunftspflichtig.
Sachverhalt Stand 21.12.2023:
Es besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem durch die Schule keine Aufsicht mehr geleistet wird, kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die Unfallkasse MV. Sobald die Kinder sich beim Hort anmelden, sind sie auch über ihn zu versichern. Inwieweit die Versicherung des Hortes auch im Schulgebäude greift, müsste vom Träger des Hortes (mit dem Versicherer vom DRK) selbst geklärt werden. Hierbei konnte keine Aussage von der Unfallkasse getroffen werden, inwieweit die Versicherungen der Kinder dann greift.
Bei der Organisation des Heimweges vom Hort nach Hause besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für die Gemeinde Boltenhagen als Träger der Grundschule. Allenfalls bestehen für die Grundschule Pflichten im Sinne der Verkehrssicherungspflicht, wenn die Hortkinder beim Heimweg das Betriebsgelände der Schule benutzen.