15.06.2023 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 42 für das Wohngebiet Friedri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Giewald und Frau Bräunig erklären sich für befangen und nehmen in den Zuschauerreihen Platz.

 

Herr Wardecki lässt über das Rederecht für Herrn Mahnel vom Planungsbüro, der Kurverwaltung und Verwaltung abstimmen. Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Es kommt zu einer Grundsatzdiskussion, bzgl. der Wirksamkeit von B-Plänen und der Aktualität des Sonderausschusses Ferienwohnen.

 

Herr Lehmann stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

„Im Weidenstieg ist neben dem formellen Waldabstand (30 m) die Linie des geprägten Waldabstandes darzustellen. Dies ist mit der Forstbehörde abzustimmen.“

Dem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst der Empfehlung des Bauausschusses und dem ergänzenden Antrag von Herrn Lehmann und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Zielstellung bzw. Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens/Umlegungsverfahrens sind im Entwurf des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

 

  1. Das Nebenwohnsitze/ Zweitwohnsitze innerhalb des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes unzulässig sein sollen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordwesten:  durch die Klützer Straße (L 03),
  • im Nordosten:  durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen, das    Grundstück Friedrich-Engels-Straße 4 und die Grundstücke
       Friedrich-Engels-Straße 3 und Rudolf-Breitscheid-Straße 10,
  • im Südosten:   durch den Weidenstieg und eine Fläche mit Gehölzen am
       Weidenstieg,
  • im Süden:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Flächen                              des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Ostseebad                                                         Boltenhagen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 42 auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Im Weidenstieg ist neben dem formellen Waldabstand (30 m) die Linie des geprägten Waldabstandes darzustellen. Dies ist mit der Forstbehörde abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Beatrix Bräunig und Herr Ekkehard Giewald

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen Frau Bräunig und Herr Giewald wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Anlagen zur Vorlage

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