23.02.2023 - 10 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 8.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Überleitungs- und Änderungsvertrag zum Ingenieurvertrag mit den Vertragsparteien abzuschließen.

 

TOP 8.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss des Planungsvertrages mit einem Planungsbüro für die Erstellung B- Plan Nr. 39 Hotelstandort „Haus Boltenhagen“.

 

TOP 8.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Abschluss des Planungsvertrages mit einem Planungsbüro für die Erstellung des B- Planes Nr. 47.

 

TOP 8.4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB für das Vorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses als Wohnhaus, AZ 22488-22-08, auf einem Grundstück herzustellen und den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.08.2022 (BV/12/22/225) aufzuheben.

 

TOP 8.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Gebäudeeinmessung der beiden neu errichteten WC-Anlagen (Standort 1: hinter dem Kurhaus/Festwiese und Standort 2: an der Weißen Wiek/zum Hafen) gemäß den vorliegenden Kostenabschätzungen des Vermessungsbüros zu veranlassen.
  2. Die Kosten trägt der Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Kurverwaltung“.

 

TOP 8.6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das Nachtragsangebot zu beauftragen, vorbehaltlich einer entsprechenden Prüfung.

In diesem Zuge wird der Bürgermeister ermächtigt das Angebot zu beauftragen. 

 

TOP 8.7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die ab 01.04.2023 zur Verfügung stehende Fischerhütte an den Antragsteller zu vermieten.

 

TOP 8.8

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. für das gesamte Pachtjahr 2022/2023 dem Antragsteller den Pachtzins in Rechnung zu stellen.

 

  1. anteilig für das Pachtjahr 2023 nach Besitzübergang an die Gemeinde Ostseebad Boltenagen den Pachtzins in Rechnung zu stellen.

 

  1. dem Antragsteller mitzuteilen, dass die Verpachtung endet und kein neuer Pachtvertrag für die entsprechenden Flächen geschlossen wird.

 

TOP 8.9

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Verkauf erfolgt lt. Wertgutachten. Jedem Pächter wird ein Kaufangebot gemacht.
  2. Alle mit der Vermessung und dem Kaufvertrag im Zusammenhang stehenden Kosten übernehmen die Käufer.
  3. Die Überbauung wird mitverkauft zum Kaufpreis lt. Wertgutachten.
  4. Die Zustimmung zur Eintragung einer Baulast wird erteilt.

 

TOP 8.10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1) den Pachtvertrag umzuschreiben

2) dem Zusatz im Pachtvertrag gem. der gesetzlichen Voraussetzungen und Erlaubnisse zuzustimmen. 

 

TOP 8.11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

Die gemeindeeigenen Flurstücke sind den jetzigen Nutzern zum Kauf anzubieten.

 

TOP 8.12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt eine Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsbeistand in einem Verwaltungsstreitverfahren für ein Normenkontrollverfahren zu beauftragen. 

 

TOP 8.13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag der Eltern auf Beschulung ihres Kindes an der örtlich nicht zuständigen Grundschule in Boltenhagen zuzustimmen.

 

TOP 8.14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eintragung von Personen in das Ehrenbuch der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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