23.02.2023 - 6.3 Flächennutzungsplan 9. Änderung im Zusammenhang...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki lässt über das Rederecht für Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel und den Kurdirektor abstimmen. Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg beantragt, den Flächennutzungsplan auf Original-Zustand zurückzusetzen. Es ist TI (touristische Infrastruktur) in der Planzeichnung wie auch im Text-Teil herauszunehmen. Hierzu soll eine Diskussion im Bauausschuss erfolgen.

Diesem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 und die zugehörige Begründung zubilligen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu bestimmen.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen befindet sich nördlich von Wichmannsdorf, westlich der Klützer Straße und wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Klützer Straße,
  • im Südosten: durch die Ortslage Wichmannsdorf,
  • im Südwesten: durch Grünflächen,
  • im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung am Ahorn- und am                               Eichenweg sowie das Einkaufszentrum an der Klützer

   Straße.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Vorbereitung der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes unter Berücksichtigung der bestehenden Anbindungen der vorhandenen Baugebiete an der Friedrich-Engels-Straße und der August-Bebel-Straße östlich der Klützer Straße,
  • Neuordnung der geplanten Wohnbaufläche und sonstigen Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen städtebaulichen Konzeptes zur Schaffung von Wohnkapazitäten,
  • Erweiterung der Fläche für das sonstige Sondergebiet Sport und Freizeit
  • Berücksichtigung des Grünflächenkonzeptes innerhalb des Bereiches und Bewahrung einer Abstands- und Freihaltezone zwischen den Bauflächen und der Ortslage Wichmannsdorf.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Es ist TI (touristische Infrastruktur) in der Planzeichnung wie auch im Text-Teil herauszunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5246&TOLFDNR=135973&selfaction=print