07.06.2023 - 9.2 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt und tauschen ihre Meinung aus.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 und die zugehörige Begründung werden gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

2. Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:  durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die Gehölzflächen

  entlang des Fließgewässers,

- im Osten:  durch die "Strandstraße",

- im Süden: durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die bebauten Flächen

  "An der Voßkaul",

- im Westen:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

3. Die Planungsziele der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen in Folgendem:

- Rücknahme von Flächendarstellungen eines Sondergebietes – Ferienhausgebiet  sowie von Grünflächen zugunsten von Fläche für die Landwirtschaft,

- Darstellung eines Flächenanteils der bislang als Sondergebiet – Ferienhausgebiet  dargestellten Fläche als Wohnbaufläche,

- Anpassung der Darstellung der Sondergebietsfläche – Ferienhausgebiet unter  Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes,

- Anpassung der Darstellung der Grünfläche zur Ortsrandeingrünung.

 

4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

6. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:         

11

davon anwesend:  

  9

Zustimmung: 

  9

Ablehnung:

  0

Enthaltung:

  0

Befangenheit:

  0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5230&TOLFDNR=137704&selfaction=print