21.02.2023 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Hohenkirchen,...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Ein Vororttermin hat stattgefunden. Herr Mahnel erörtert die planungsrechtliche Situation vor Ort. Ursprünglich wurde das Gebiet gesamtheitlich betrachtet. Eine Entwicklung der nun noch übrig gebliebenen Grundstücke 4, 5 und 6 wird vom Planer nicht empfohlen. Die Gemeinde hätte dann keinen Einfluss mehr auf die angrenzenden Bereiche, insbesondere hinsichtlich der Art der Nutzung, weil diese nach § 34 BauGB zu beurteilen wären.

 

Die Unterlagen des Planers werden als Anlage zum Protokoll genommen.