29.11.2022 - 7.1.1 Beschluss über diverse Anträge von Vereinen und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Ekkehard Giewald, erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung. Herr Mirko Klein übernimmt weiterhin den Vorsitz und erklärt den Sachverhalt.

 

Die Ausschussmitglieder beraten über die mögliche Bezuschussung der Vereine für 2023. Für die Antragsteller 1.-4. (Schulförderverein, Sozialverband, DRK, VSC) empfehlen die Ausschussmitglieder dem Bürgermeister einstimmig, jeweils einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. Die Vorhaben des 5. Antragstellers (SC Boltenhagen) sollen laut einstimmiger Empfehlung an die Gemeindevertretung mit einmalig 2.000 € in 2023 bezuschusst werden.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

1.  Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2023 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2023

Schulförderverein

500,00 €

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

500,00 €

DRK-Familienbildungsstätte

500,00 €

VSC Boltenhagen e.V.

500,00 €

 

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2023 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2023

SC Boltenhagen

2.000,00 €

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

 9

davon anwesend:   

 6

Zustimmung:  

 6

Ablehnung:

 0

Enthaltung:

 0

Befangenheit:

 1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Ekkehard Giewald

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung: Erledigt. Bewilligung Anträge 1-4 durch Bürgermeister erfolgt. Bestätigung an besagte Vereine versandt, Mittelüberweisung ab Haushaltsfreigabe. 5. Antrag erneut GV zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage