18.10.2023 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, wird wie folgt begrenzt:

- im Norden und Nordosten:  durch die Dorfstraße,   

- im Süden und Südosten:  durch die bisherige Grundstücksgrenze des Gebäudes                              Dorfstraße 23 inklusive der zugehörigen

                       Grundstücksflächen,

- im Westen:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und durch das                              Grundstück Dorfstraße 24. 

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss wurde dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt. 

Beschluss wurde am 28.10.2023 ortsüblich bekanntgemacht.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5206&TOLFDNR=140024&selfaction=print