17.10.2022 - 7 Überarbeitung Zweitwohnungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo, 17.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Ausschussvorsitzende erläutert die Lage der Stadt Klütz zum Thema Zweitwohnsitz.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob mittlerweile in Bezug auf das Schreiben vom Landkreis Nordwestmecklenburg vom 25.06.2014 ein Steuersatz von 25 % oder höher möglich wäre.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob weiterhin die Anmeldepflicht nach § 17 BMeldG erst nach 6 Monaten besteht.
Sodann erfolgt die Beratung in der nächsten Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusssitzung.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Laut dem §17 BMeldG haben sich die Bürger innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Nach Prüfung bei anderen Ämtern in Mecklenburg Vorpommern wäre die Stadt Klütz mit 25 % oder höher, der einzige Ort mit so einem hohen Steuersatz. Die Feldberger Seenlandschaft hat zum Beispiel 12%, in Kühlungsborn ist der Steuersatz bei 20 % und in Zinnowitz beträgt er auch 20%.