06.09.2022 - 10.2 Kurabgabensatzung (inkl. Meldeschein)

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Drei Themenkomplexe werden diskutiert:

1) Satzung

2) Abgabenhöhe

3) elektronisches Meldescheinsystem

 

Zu 1) und 2) soll erst eine Beschlussempfehlung erfolgen, wenn die Anerkennung als Tourismusort vorliegt. 

Der WTU-Ausschuss befasst sich aber jetzt grundsätzlich mit der inhaltlichen Ausrichtung der Satzung.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion befinden die Ausschussmitglieder einstimmig den anliegenden Entwurf der Kurabgabensatzung mit den vorgeschlagenen Änderungen für die Stadtvertretung als empfehlenswert zur Beschlussfassung. Zu beachten ist zusätzlich, dass § 6 (1) der ermäßigte Satz 1,00 € betragen soll. In § 7 (2) Jahreskarte ermäßigt: 28,00 €.

Der Entwurf soll nicht wieder erneut in den WTU-Ausschuss zur Beratung.

 

Zu 3) erläutert die Tourismusbeauftragte die Notwendigkeit der Anschaffung eines elektronischen Meldescheinsystems. Im Haushalt der Stadt sind dafür bisher keine Mittel eingeplant. Sie werden aber durch Einsparungen in anderen Haushaltspositionen zur Verfügung stehen. Es wird ein entsprechender Beschluss für diese außerplanmäßige Ausgabe für die Stadtvertretung vorbereitet.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für die Anschaffung eines elektronischen Meldescheinsystems. Es wird das System AVS empfohlen.

 

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Anlagen

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