06.09.2022 - 9 Aufstellung weitere Arbeitsschritte zur Erhebun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Tourismusbeauftragte führt die erforderliche Arbeitsschritte auf. Aus ihrer Erfahrung heraus schätzt sie ein, dass die Erhebung einer Kurabgabe zum 01.01.2023 aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht möglich sein wird.

Sie schlägt den Termin, 01.03.2023, vor.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion. Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich für die Erhebung der Kurabgabe zum 01.04.2023 aus.