Es erfolgt der Hinweis auf den bestehenden Stadtvertreterbeschluss,dass Plakatenur am Ortseingang erlaubt sind. Hier muss unbedingt das Ordnungsamt tätig werden, da zwischenzeitlichim gesamtenStadtgebiet Plakate vorhanden sind.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Das Ordnungsamt und die Außendienstmitarbeiter, werden vermehrt darauf achten, dass die Plakatierung nur am Ortseingang erfolgt.