26.07.2022 - 9 Sachstand Nachpflanzungen Bäume Stadtgebiet

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Grundsätzlich ist die Stadt Klütz in diesem Verwaltungsverfahren kein Beteiligter. Somit ist die Einflussnahme stark eingeschränkt.

Beteiligt ist der Landkreis Nordwestmecklenburg und die Verursacherfirma.

Die Verursacherfirma hat einen Antrag auf Fristverlängerung für die Realisierung der Ausgleichspflanzungen beantragt und in soweit genehmigt bekommen, als dass die Pflanzungen in der 44. KW 2022 vorzunehmen sind. Durch die Verursacherfirma ist bis zum 05.08.2022 ein Nachweis zu erbringen, dass die Ersatzbäume verbindlich bestellt wurden. Die umgesetzte Anpflanzung der Bäume in der 44. KW 2022 ist ohne weitere Aufforderung dem Landkreis anzuzeigen.

Die Ausschussmitglieder fragen, ob bekannt sei, welche Bäume gepflanzt werden müssen. Dieses wird seitens der Verwaltung verneint; es wird aber versucht werden, eine Auskunft vom Landkreis zu erhalten.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass im Zuge der Anpflanzung durch die Verursacherfirma auch die Stadt Klütz Nachpflanzungen tätig, da zwischenzeitlich bereits weitere Bäume abgängig sind.

Bezüglich der Blutpflaumen in der Schloßstraße muss eine belastbare Aussage zum Zustand herbeigeführt werden. Eine kostengünstige Variante wäre eine Beurteilung durch eine Gartenbaufirma/Landschaftsgärtner. Das Ergebnis der Beurteilung sollte schriftlich fixiert werden.