22.11.2022 - 6.1 Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Folgende Punkte wurden diskutiert:

  1. Energiekonzept sollte auf die aktuelle Situation angepasst werden.
  2. Kubatur erscheint immer noch zu groß
  3. Ersatzpflanzungen sollten vorrangig auf dem Grundstück erfolgen
  4. Schottergärten sind auszuschließen.
  5. RW Entwässerung muss noch geklärt werden
  6. Redaktionelle Fehler beheben.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 und der Entwurf der Begründung zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage