24.05.2022 - 5.6 Satzung über den vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Di, 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung „Villa Seefrieden“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 2 000 m² befindet sich an der Ostseeallee, begrenzt im Norden, Osten und Westen durch Wohn- und Ferienwohnbebauung sowie im Süden durch Grünflächen, umfassend die Flurstücke 138/5, 138/9 und 409 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur maßvollen Erweiterung auf dem Grundstück der vorhandenen Villa Seefrieden geschaffen werden. Geplant ist die Schaffung von Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung, entsprechend soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.
3. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.
4. Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Planungsbüro Hufmann, Wismar, beauftragt werden.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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