27.01.2022 - 7.5 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr H.-O. Schmiedeberg informiert ausführlich aus der Beratung im Finanzausschuss. Die Gemeinde kann in diesem Jahr die Genehmigung der Haushaltssatzung nicht ohne Kreditaufnahme, die für Grundstücksankäufe benötigt werden, ermöglichen.

 

Herr Schmiedeberg führt zu den Änderungen aus dem Finanzausschuss aus.

 

  • Stichweg Redewisch – wird noch nicht berücksichtigt.
  • Beleuchtung Robert-Blum-Platz – i. H. v. 7.500 Euro soll mit aufgenommen werden.
  • Lichtsignalanlage (Ampel) Klützer Straße – noch nicht im Haushalt berücksichtigt.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg bedankt sich beim Amt Klützer Winkel für die gute Vorbereitung.

 

Herr C. Schmiedeberg stellt den Antrag, einen Sperrvermerk für die Beleuchtung am Robert-Blum-Platz – bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse – zu beschließen.

Dem Antrag wird mit 8 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Herr Lehmann erkundigt sich bzw. erklärt,

  • warum der Nachweis der dauerhaften Leistungsfähigkeit für das HHJ 2023 nicht vorliegt. Die Verwaltung wird gebeten, hier eine Auskunft zu geben.
  • warum die Beträge in § 7 der Haushaltssatzung - Nachrichtliche Angabe zum Eigenkapital (Ziffer 3) vom Eigenkapital im RUBIKON abweichen. Die Verwaltung wird gebeten, hier eine Auskunft zu geben.
  • dass nach GemHVO § 1 Abs. 7 ein Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe beizulegen ist. Wo ist der Wirtschaftsplan der Kurverwaltung? Weiterhin erkundigt er sich, ob aus dem Wirtschaftsplan 2022 / 2023 der KV zusätzliche Risiken entstehen.

 

Herr Burtzlaff teilt mit, dass der Wirtschaftsplan derzeit erarbeitet wird und am 23. Februar 2022 im Kurbetriebsausschuss zur Beratung auf der Tagesordnung steht.

Risiken für die Gemeinde seitens der Kurverwaltung werden seitens Herrn Burtzlaff nicht befürchtet.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg formuliert die Beschlussfassung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2022/2023 einschließlich der Anlagen und mit nachfolgenden Änderungen und unter Berücksichtigung folgender Bedingungen:

  • Einarbeitung der Änderungen, welche in der Haushaltsberatung des Finanzausschusses beschlossen wurden – s. Investitionstabelle
  • Zuzüglich
    • Korrektur um +40.375,- Euro für Artenschutz Schwalben
    • Korrektur um +50.000,- Euro für A-Graben
    • Korrektur um 7.500,- Euro für Beleuchtung Robert-Blum-Platz unter Beachtung des Sperrvermerks
  • Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragen
  • Amt und Bürgermeister möchten bitte die Jahresrechnung, welche für die Genehmigung notwendig sind, für die Jahre 2018 und 2019 innerhalb der nächsten 4 Wochen fertigstellen
  • Der Wirtschaftsplan der Kurverwaltung ist beizufügen.
  • Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für die Maßnahme 2018/07 Neubau Feuerwehrgerätehaus.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Haushaltsatzung und Haushaltsplanung 2022/2023 wurden geändert und fertiggestellt.

Übersendung de Haushaltssatzung der Gemeinde Ostsebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2022/2023 an den Landkreis NWM- Kommunlaufsicht- mit Schreiben vom 23.02.2022

 

Auskunft an Herrn Lehmann in Bearbeitung 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5062&TOLFDNR=129193&selfaction=print