25.01.2022 - 5.2 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Oldenburg vom Ingenieurbüro Hufmann erläutert die Überarbeitung des B- Planes und beantwortet alle Fragen seitens der Ausschussmitglieder.

 

Geklärt werden soll die Problematik, ob es möglich ist, dass eine Ferienwohnung nur zulässig ist, wenn der Eigentümer selbst in dem Gebäude mit Hauptsitz wohnt.

Es ist abzuprüfen, inwieweit Zweitwohnungen unterbunden werden können. Die beiden Punkte sind bis zur Beschlussfassung in der GV abzuprüfen.

 

Herr Schmiedeberg stellt einen entsprechenden Antrag: Dem Antrag wird mit 7 Ja - Stimmen und 1 Enthaltung stattgegeben.

 

Der Bauausschuss stimmt sich weiterhin zu der Bebauung außerhalb der Baugrenzen ab (Vorbauten, Carport). Die Baugrenzen bleiben, wie vorgeschlagen erhalten. Ebenso die Anzahl der Wohneinheiten.

Die verkehrliche Erschließung insbesondere das Parken auch beispielsweise von Tagestouristen kann zum Problem werden, dies ist ebenfalls bis zur Beschlussfassung in der GV zu prüfen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

  1. Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Dauerwohnungen sollen in Hauptwohnsitze der Eigentümer umbenannt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage