13.09.2022 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Hohenkirchen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erhält das Rederecht und stellt drei mögliche Bauabschnitte im Bereich des Geltungsbereiches vor, die im städtebaulichen Konzept behandelt werden sollen. Darüber hinaus sollen im städtebaulichen Konzept Zielsetzungen für die angrenzenden Flächen des vorhandenen Geschosswohnungsbaus erarbeitet werden. Dies schafft keinen Mehrwert für die bestehenden Geschossbauten, da sie nicht Teil des Bebauungsplans sind, dient jedoch als Selbstbindung für die Gemeinde.

Der Bürgermeister begrüßt die Teilung in Abschnitte zur Schaffung sinnvoller Arbeitspakete.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss, ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 29 ein städtebauliches Rahmenkonzept unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen baulichen Bestandes als Arbeitsgrundlage zu entwickeln. Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sind die Bauabschnitte für die weitere Vorbereitung festzulegen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage