12.12.2022 - 7.5 Außenbereichssatzung Hofzumfelde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arne Nölck erklärt sich für befangen. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Den Entwurf der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich im Außenbereich in Hofzumfelde westlich der Landesstraße (L03) zubilligen. Der Entwurf wird zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

  1. Die Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Belang ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Arne Nölck

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage