12.12.2022 - 7.14 Beschluss über die Neufassung der Satzung über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des WTU-Ausschusses. Folgende Änderungen sind einzupflegen:

 

§ 1 Abs. 1 Ziffer 2 […] vom Anleger 200m in westlicher Richtung

§ 1 Abs. 2 Ziffer 1 an der Wohlenberger Wiek ab 200m […] 

§ 2 Abs. 2 Buchstabe b) das 16. Lebensjahr […]

§ 3 Abs. 2 Buchstabe j) Strandkörbe können an zugewiesenen Standorten durch deren gewerbliche Vermieter aufgestellt werden.

 

Der Bürgermeister erläutert die Unterschiede zwischen „Reiten am Strand“ oder „Reiten im Wasser“. Die Ausschussmitglieder des WTUs diskutieren über die Regelungen zum Reiten am Strand.

 

Die Ausschussmitglieder des WTUs stimmen einer Regelung zum Reiten am Strand, außerhalb der Saison, zu. Hierzu soll § 3 Abs. 2 Buchstabe e) angepasst werden.

§ 3 Abs. 2 Buchstabe e) das Reiten am Strand in dem Zeitraum vom 01. April bis 30. September eines jeden Jahres

§ 3 Abs. 2 Buchstabe f) und das Abstellen […]

 

§ 6 ist an die vorgenannten Änderungen entsprechend anzupassen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die anliegende Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz, nebst den o. g. Änderungen. Die Satzung am selben Tag mit der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Satzung wurde mit den genannten Änderungen ausgefertigt und am 9. Februar 2023 veröffentlicht.