20.06.2022 - 8.2 B-Plan Nr. 39.1 der Stadt Klütz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Jung, Frau Palm und Herr Palm erklären sich für befangen. Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Mahnel. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.1 wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden: durch den Fußweg am Klützer Bach (rückwärtig der südlich an der

                Rudolf- Breitscheid-Straße anliegenden Grundstücke),

                     durch den Markt und die Wismarsche Straße,

 

- im Osten:  durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Wismarsche

Straße 2 und die östliche Grenze des Grundstückes Neuer Weg 2,

durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Neuer Weg 6

und rückwärtige Grundstücksgrenzen von Grundstücken an der

Schloßstraße bis zum Ulmenweg durch die Schloßstraße und südlich

Uns Hüsung durch rückwärtige Grundstücksgrenzen

der Grundstücke östlich der Schloßstraße,

 

 

- im Süden: durch den Friedhof.

 

- im Westen: durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke westlich
            des Marktes und der Schloßstraße bis zur Bahnhofstraße,

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

14

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

3

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Guntram Jung, Frau Angelika Palm, Herr Hannes Palm

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage