19.04.2022 - 8.5 Satzung über die 3. vorhabenbezogene Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Di, 19.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Grundsatzbeschluss über die Fortführung der Bauleitplanung für die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.
- Die Raumhöhe im Erdgeschoss wird auf max. 3,30 m unter Berücksichtigung der geplanten gewerblichen Nutzung erhöht. Die entsprechend einhergehende Erhöhung der Trauf- und Firsthöhen der Gebäude ist anzupassen.
- Das Gelände im Bereich der Stellplatzflächen ist so abzusenken, dass die Sichtbeziehungen auf die Gewerbeeinheiten verbessert werden.
- Die Flächenanteile für Gewerbe und Infrastruktur sind mit 53 % und die Flächenanteile für Ferienwohnungen mit 47 % vorzusehen und abzusichern.
- Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
- Hinsichtlich der Außenwirkung ist auf die gewerbliche Nutzung und einen Schwerpunkt für Infrastruktur im Ortsteil Wohlenberg hinzuwirken.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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