21.02.2022 - 7.7 Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz übe...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll


Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Hauptausschusses. Es wird gebeten die Formulierung im § 7 Inkrafttreten – an die Formulierung aus den bestehenden Satzungen der Stadt Klütz anzupassen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus "Uwe Johnson". Die Öffnungszeiten sind hiervon ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

11.03.2022: Die Art der Änderung des §7 Inkrafttreten wird derzeit geprüft. Denn es erfolgte bereits eine gesonderte Änderung des § 7 am 16.11.2021. Diese damalige Änderung entspricht bereits den anderen Satzungen der Stadt Klütz.

 

Frau Peritz vom Literaturhaus ist informiert. Sie arbeitet wie in 2021 die notwendige Änderung ein, sobald sie Bescheid zur konkreten Änderungen bekommt. Anschließend stellt sie das finale Dokument dem Amt zur Unterschrift zur Verfügung.

 

15.03.2022: Beschluss wurde vollständig umgesetzt. Die Änderungen wurden eingearbeitet. Die Entgeltordnung wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und wird im Satzungsordner im Amt Klützer Winkel verfahrt. Dem Literaturhaus wurde die geänderte Entgeltordnung digital zugesandt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage