24.10.2022 - 5 Überarbeitung Zweitwohnungssteuer

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Um das Entstehen von Zweitwohnungen in den Ortsteilen der Stadt Klütz einzudämmen, soll der Steuersatz der Zweitwohnungssteuer für die Ortsteile der Stadt Klütz ebenfalls auf 20 v. H. angehoben werden.

 

Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zur nächsten Finanzausschuss vorzubereiten. Dabei soll der Steuersatz von 20 v. H. für alle Ortsteile und eine Anpassung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.

Zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses soll des Weiteren eine Aufstellung zur Anzahl der Zweitwohnungsinhaber und deren Entwicklung von 2014 bis 2022 erfolgen.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Vorbereitungen wurden getätigt und die Informationen den Gremien zur Verfügung gestellt.