11.11.2021 - 7.2 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- vorher TOP 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Do, 11.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hufmann erhält das Rederecht und erläutert die Inhalte der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, wie auch den Entwurf der Stellungnahme. Aufkommende Fragen werden beantwortet.
Aufgrund der Beschlussfassung über die getroffene Eilentscheidung von Herrn Neick, übergibt er die Sitzungsleitung an Herrn Semrau.
Anschließend lässt Herr Semrau über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zu Abgabe folgender Stellungnahme:
Unter 2.1.2 des Grobkonzeptes werden die Folgen einer fehlenden Steuerung der Siedlungsentwicklung beschrieben. Dabei wird auf das Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ verwiesen, welches die Gefährdung von mehreren Zentralen Orten durch die Siedlungstätigkeit der nicht-zentralen Gemeinden feststellt.
Eine Schwächung der Zentralen Orte könne dazu führen, dass in der Folge Infrastrukturen nicht mehr vorgehalten werden können, sowie Gewerbebetriebe und Einzelhandel abwandern.
Diese Entwicklung wird alleine daraus abgeleitet, dass die Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden jene der Zentralen Orte übersteigt. Also werden aus einer rein quantitativen Feststellung Rückschlüsse auf komplexe zukünftige Entwicklungen gezogen. Zudem widerspricht diese Schlussfolgerung der Logik der Ausweisung von Zentralen Orten mit ihren jeweiligen Nahbereichen. Zusätzliche Bewohner in nichtzentralen Gemeinden stärken vielmehr die Infrastruktur des jeweiligen Zentralen Ortes, weil sie diesen in Anspruch nehmen. Die Kaufkraft des gesamten Nahbereiches wird erhöht. Der Schlussfolgerung, wonach eine stärkere Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden als der Zentralen Orte grundsätzlich zu einer Gefährdung der Zentralen Orte führt, kann nicht gefolgt werden.
Die Gemeinde Kalkhorst begrüßt den vorgeschlagenen Flächen-Einwohner-Ansatz, insbesondere mit der qualitativen Steuerung. In dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept vom 19.05.2020 legt die Gemeinde dar, dass sie über eine überdurchschnittlich gute Infrastrukturausstattung verfügt. Um diese Infrastruktur auch zukünftig vorhalten zu können, ist auch die nicht-zentrale Gemeinde Kalkhorst auf ausreichende Nutzer, also Einwohner angewiesen. Durch die gute Ausstattung im Bereich der Daseinsvorsorge ist es den Bürgern der Gemeinde möglich, in diversen Fällen auf das Aufsuchen der Zentralen Orte zu verzichten. Damit kann das Prinzip der kurzen Wege in einem ländlichen Maßstab zu Anwendung kommen.
Anstatt, wie vorgeschlagen, eine Dichtevorgabe nach der Einwohnerzahl zu staffeln, sollte die tatsächliche Infrastrukturelle Ausstattung ausschlaggebend sein.
Die Faktoren in den jeweiligen Ansätzen sollten so gewählt werden, dass es der Gemeinde Kalkhorst möglich ist ca. 70 neue Wohneinheiten über den Zeitraum von 10 Jahren zu schaffen. Damit hätte die Gemeinde ausreichend Kapazitäten, um auch zukünftig die vorhandene Infrastruktur zu unterhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
13 |
davon anwesend: |
11 |
Zustimmung: |
10 |
Ablehnung: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Befangenheit: |
1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Dietrich Neick
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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