18.11.2021 - 10.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Steigmann ist weiterhin befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Mahnel informiert ausführlich zum Sachverhalt. Er erläutert u.a. die Abgrenzung der Strandzuwegung zum FFH-Gebiet.

Im Weiteren verliest Herr Mahnel eine Stellungnahme der uNB, die erst heute eingegangen ist.

Die Ausgestaltung der Abgrenzung muss noch abschließend besprochen und beschlossen werden. Dies muss zeitnah erfolgen.

 

Aufkommende Fragen werden beantwortet. Anschließend verliest der Bürgermeister den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Abwägung der aufgrund der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes ergänzt. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 "Tarres Resort", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 in wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3                              der Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b,                              5c, 7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk"                                            (liegen innerhalb des Geltungsbereiches) sowie die                                                        Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen: durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen "Tarres Resort" ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

1

Enthaltung:

3

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Steigmann wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4934&TOLFDNR=127410&selfaction=print