13.12.2021 - 7.10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 13.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:
- nördlich: durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",
- östlich: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am
"Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,
- südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft (Grünland),
- westlich: durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch
das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21.4 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,6 MB
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447,6 kB
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3
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521,1 kB
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