12.10.2021 - 6.2 Satzung über die 8. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Di, 12.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klein erklärt sich für befangen.
Seitens des Planungsbüros wird die Planung auf Grundlage der vorhandenen Datenlage vorgestellt.
1. Vermessung: Im Bereich der Zuwegung hat sich ergeben, dass kleinere Stücke der öffentlichen Zuwegung zur Seebrücke auf Privatgrundstücken befinden. Der Bauausschuss berät dazu wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist. Man verständigt sich, dass die Zuwegung zur Seebrücke aufgrund der minimalen Größen entsprechend zurückgebaut werden soll, auf die Grundstücke der Gemeinde. Dies wird auch entsprechend im Bebauungsplan festgehalten.
2. Genehmigte Bauvorhaben im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude
Zu diesem Punkt fehlen leider noch die Zuarbeiten des Bauordnungsamtes, bezogen auf genehmigte Bauvorhaben. Deshalb verständigt sich der Bauausschuss dazu, dass das Verfahren geändert werden soll, auf ein zweistufiges Verfahren. Ein Vorentwurf wird vorgeschaltet im Rahmen der Beteiligung der Grundstückseigentümer. Im Vorentwurf soll versucht werden wie die Genehmigungslage der Gebäude im denkmalgeschützten Bereich ist.
Die Beschlussvorlage muss zur Gemeindevertretung entsprechend angepasst werden.
Im Weiteren diskutieren die Ausschussmitglieder zur Gestaltung des Kurparks, der Kurmuschel und der entsprechenden Festsetzungen. Es wird darum gebeten, dass das von der Kurverwaltung erstellte Schallschutzgutachten den Bauausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Änderung Beschlussfassung:
Hierbei handelt es sich um die Billigung des Vorentwurfes und das eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Anhörungstermins nach 3.1 und 4.1 BauGB durchzuführen ist. Im Weiteren wird die Beschlussvorlage zu Abstimmung gebracht.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum-Ost" in Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
- Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum- Ost" betrifft das Quartier der denkmalgeschützten Gebäude am Zugang zur Seebrücke, an der Mittelpromenade und an der Ostseeallee sowie den Bereich des Kurparkes mit Konzertmuschel.
Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- nördlich: durch die Düne an der Strandpromenade,
- östlich: nördlich der Mittelpromenade durch das Grundstück
Strandpromenade 15, Restaurant und Café "Zur Düne", sowie südlich der Mittelpromenade durch die Grundstücke Mittelpromenade 21 und Ostseeallee 7,
- im Süden durch: die Ostseeallee,
- im Westen durch: die Mittelpromenade als Zuwegung zur Seebrücke.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a ist auf die Dauer von 6 Wochen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die o. g. Änderungen sind entsprechend einzupflegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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15,1 MB
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104,3 kB
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