23.09.2021 - 6.1 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es wurde sich zu dem Sachverhalt ausgetauscht. Herr Mahnel hat hierzu, insbesondere zum vereinfachten Verfahren, ausgeführt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss, den einfachen Bebauungsplan Nr. 32 „Ortslage Wohlenhagen“ der Gemeinde Hohenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.  Der Plangeltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen (TB1 und TB2) und wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1:

-      im Norden:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

-      im Osten:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

-      im Süden:  durch Waldflächen,

-      im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

Teilbereich 2:

-      im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

-      im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche

Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),

-      im Süden:  durch Waldflächen,

-                                                      im Westen:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13 und durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

  1. Für die Umsetzung des Planungsziels werden für die allgemeinen Wohngebiete, die Sondergebiete für Ferienhäuser und das Mischgebiet unter Berücksichtigung und Anwendung des § 13a BauNVO Festsetzungen getroffen. Darüber hinaus gehende Festsetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Hohenkirchen nicht vorgesehen.
  2. Mit dieser Vorlage soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als öffentliche Veranstaltung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage