02.09.2021 - 13 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 11.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Die Maßnahme des Nachtrags EU-weit auszuschreiben.

2. Integration von Bänken auf dem Seebrückenvorplatz

3. Anpassung der vorhandenen Fahnenmasten

4. Rampen wie geplant, max. Geländer aus Holz, so Vorschriften es gestatten

5. Die Ausschreibung soll über die Stadtwerke Schwerin erfolgen.

6. Vorstellung der Planungsunterlagen und Beschlussfassung im Bauausschuss

 

TOP 11.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Bürgermeister, Herrn Wardecki, zu ermächtigen, mit einem Ingenieurbüro einen 2. Nachtrag zum Ingenieurvertag abzuschließen.

 

TOP 11.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die  Kosten zur angefragten Unterstützung der Beräumung des Gebäudes von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übernommen werden.

 

 

TOP 11.3.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Empfehlungen der Kurverwaltung zu folgen und stimmt der Einstellung einer Studentin für den vorgenannten Studiengang zu.

 

TOP 11.3.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass kein Widerspruch gegen ein Urteil eingelegt und die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu besetzt wird.

 

TOP 11.3.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, auch nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Kurbetriebsausschusses, Herrn Mirko Klein, und dem Bürgermeister, Herrn Raphael Wardecki, die Stelle des Bauhofleiters neu zu besetzen.

 

TOP 11.4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt ein Ingenieurbüro mit der Planung der Niederschlagsentwässerung der Straße Neuer Weg, auf Grundlage der geltenden HOAI, für die Leistungsphasen 1-9 zu beauftragen.

 

TOP 11.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt

  1. den Ausbau der Vorflut, der Zuwegung zur Reiterhof und der Zuwegung zum Parkplatz „Am Reiterhof“
  2. ein Ingenieurbüro mit der Planung der Vorflut, Zuwegung zum Reiterhof und Zufahrt zum Parkplatz „Am Reiterhof“, auf Grundlage der geltenden HOAI, für die Leistungsphasen 1-9 zu beauftragen.
  3. In den Vertrag ist eine Position einzuarbeiten, bzgl. des Wendehammers. Der Wendehammer befindet sich zurzeit im Privateigentum. Die grundsätzliche Planung soll durchgeführt werden. Die Umsetzung ist abhängig von der Entwicklung der Grundstücksverhältnisse.

 

TOP 11.6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine Teilfläche zu erwerben und stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Kaufvertragsentwurfes zu. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie alle sonstigen Nebenkosten sind durch die Gemeinde zu tragen.

 

TOP 11.7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Abschluss eines Kaufvertrages.

 

TOP 11.8

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine Aussagegenehmigung zu erteilen.

 

TOP 11.9

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag auf Beschulung an einer örtlichen nichtzuständigen Grundschule zuzustimmen.

 

TOP 11.10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um als oberste Dienstbehörde rechtssicher handeln zu können. Der von den beiden Stellvertretern beauftragte Rechtsanwalt – kann in Abstimmung mit den beiden Stellvertretern des Bürgermeisters – alle notwendigen Unterlagen anfordern und wird abschließend die Gemeindevertretung beraten.

 

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