01.07.2021 - 5.1 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 01.07.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel (PBM) wird Rederecht erteilt. Sie führt in den Sachverhalt ein. Für den Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 39.3 „Lübecker Straße“ wurde der Geltungsbereich sowie die Planungsziele – Sicherung des Dauerwohnens und Ausschluss von Ferienwohnungen festgelegt. Aufstellung erfolgt als einfacher B-Plan. Alle anderen nicht festgesetzten Belange werden nach § 34 BauGB behandelt.
Der Aufstellungsbeschluss wird zur Diskussion gestellt. Die genaue Definition erfolgt im Auslegungs- und Satzungsbeschluss.
Es wird sich darauf verständigt eine gemeinsame WTU- und Bauausschuss-Sitzung zu laden zum Thema „Ferienwohnen im gesamten Stadtgebiet“ mit dem Ziel der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes, wo Ferienwohnen zulässig und wo grundsätzlich ausschließen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 "Lübecker Straße".
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 in Klütz wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Grundstücksflächen des landwirtschaftlichen Betriebes,
- im Osten: durch die "Lübecker Straße",
- im Süden: durch die Grundstücksflächen des Baumarktes,
- im Westen: durch private Grünflächen.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.
- Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit von gewerblichen Nutzungen,
- Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 39.3 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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