01.07.2021 - 10.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Alte Feuerwehr" wird wie folgt begrenzt:

 - im Norden: durch die Strandpromenade,

 - im Osten: durch den Küstenschutzwald,

 - im Süden: durch den Küstenschutzwald,

 - im Westen: durch den Dünenweg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Umnutzung und Erweiterung des bestehenden alten Feuerwehrgebäudes als Gemeinbedarfseinrichtung, hier als Kinder- und Jugendfreiteinrichtung für die Nutzung als "Station junger Naturforscher und Techniker,

-          Umbau für maximal 2 nutzbare Ebenen,

-          Errichtung einer WC-Anlage, integriert in bzw. angebaut an das vorhandene Gebäude oder als separates Gebäude, ggf. auch von der Öffentlichkeit nutzbar,

-          Anlage eines Naturerlebnispfades und Sinnespfades im angrenzenden Waldstück innerhalb des Geltungsbereiches,

-          Berücksichtigung der Waldbelange,

-     Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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