04.05.2021 - 6.6 Änderung der "Satzung zum Schutz des Baumbestan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Di, 04.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rödiger führt zu dem Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Passus, welcher aus dem Antrag hervorgeht, in die Satzung einzuarbeiten ist: „Bäume, die im Zusammenhang mit einem Baugesehen gefällt und gerodet werden sollen, dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung und somit kurz vor der Verwirklichung des Bauvorhabens gefällt und gerodet werden. Bis dahin bleibt der Bauherr zu einem ordnungsgemäßen Erhalt der Bäume verpflichtet.“
Weiterhin wird sich darauf verständigt, dass die Satzung nicht auf alle Bäume anwendbar ist. Für den Großteil der Bäume in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen greift das Bundesnaturschutzgesetz bzw. das Waldschutzgesetz. Diesem sind sich die anwesenden Ausschussmitglieder bewusst. Nur in bestimmten Einzelfällen kann die Baumschutzsatzung zum Tragen kommen.
Weiterhin soll bei der Anpassung bzw. Überarbeitung der Baumschutzsatzung beachtet werden, dass die Pflanzkostenpauschale anzupassen ist. Beinhaltet momentan in § 7 Abs. 5. Hier muss eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage herbeigefügt werden, ob die 150,00 € Kompensation pro Baum noch zeitgemäß sind.
Weiterhin soll der § 1 Abs. 1 Nr. 4 – Kiefern mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern – angepasst werden.
Nach Überarbeitung der Baumschutzsatzung soll die geänderte Satzung wieder in den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad beschließt dem Antrag der Fraktion SPD/ Die Linke zuzustimmen und die Baumschutzsatzung anzupassen/zu ändern. Die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen sind in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Im Weiteren wird der Antrag zur Überarbeitung zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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