27.05.2021 - 7.9 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr H.-O. Schmiedeberg informiert ausführlich über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde.

 

In diesem Zusammenhang stellt er folgenden Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, vom Amt eine Übersicht zur Finanzierung des Amtes (Verhältnis der einzelnen Amtsgemeinden) zu erstellen. Demgegenüber ist darzustellen, in welchem Verhältnis

  • Investitionen
  • Fördermitteleinwerbungen/-bewilligungen

In den Jahren 2018 bis heute umgesetzt wurden.

 

Herr Chr. Schmiedeberg spricht in diesem Zusammenhang noch einmal die LED-Umrüstung (3. BA) der Gemeinde an.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg beantragt, den Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie die zusätzlichen Kosten der notwendigen Investitionen zu beschließen und verliest die einzelnen Punkte der vorab verteilten Auflistung.

 

Herr Lehmann hinterfragt, warum der Auszug von RUBIKON nicht als Anlage beigefügt ist. Dieser soll seitens der Verwaltung nachgereicht werden. Im Weiteren bittet er um Erläuterungen bzgl. der Haushaltsfortschreibung bis 2024.

 

Herr Holtz hinterfragt, was mit den Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung in Redewisch und Wichmannsdorf ist. Hierzu gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung. Die Umsetzung sollte seitens der Kurverwaltung erfolgen, daher sind diese Kosten nicht Bestandteil des Gemeindehaushalts, sondern im Haushalt der Kurverwaltung mit aufzunehmen.

Frau Herr erklärt, dass die Kosten nicht im Haushalt der Kurverwaltung eingeplant wurden, aber Angebote eingeholt werden. Es wird eine Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr in Redewisch und Wichmannsdorf geben.

 

Anschließend lässt der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die zusätzlichen Kosten (vorliegende Auflistung der notwendigen Investitionen) in den Nachtrag mit aufgenommen werden sollen. Dies wird einstimmig beschlossen. Die Liste wird als Anlage zum Protokoll genommen.

 

Im Weiteren lässt Herr Wardecki über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der Anlagen sowie die zusätzlichen Kosten der notwendigen Investitionen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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