22.04.2021 - 8.12 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU/SPD/DIE...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klein verliest den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU/SPD/DIE LINKE. Er geht noch auf weitere Gründe ein, wie z. B., dass

  • die Wertgrenzen viel zu hoch sind,
  • noch nicht geklärt ist, ob der Hauptausschuss nur beratend und/oder entscheidend tätig sein soll,
  • eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen muss
  • evtl. ein Widerspruch zusammen mit der Stadt Klütz eingelegt wird.

 

Im Weiteren kommt es zu einer Diskussion bzgl. des erst heute übersandten Schreibens zum Widerspruch. Herr Holtz sieht das sehr kritisch. Herr Chr. Schmiedeberg erwidert, dass dann auch die Beschlussvorlagen, die seitens der Verwaltung zu spät kommen, kritisch gewertet werden müssen.

 

Frau Bräunig beantragt die namentliche Abstimmung.

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 13.04.2021 zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel, gemäß § 127 Abs. 6 KV M-V Widerspruch einzulegen.

 

2. Die Mitglieder der Gemeinde im Amtsausschuss werden aufgefordert, die Interessen des Ostseebades Boltenhagen umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

 

Herr Michael Steigmann

Ja

Frau Beatrix Bräunig

Ja

Herr Ekkehard Giewald

Ja

Herr Günther Stadler

Enthaltung

Herr Danny Holtz

Nein

Herr Kay Grollmisch

Ja

Herr Raphael Wardecki

Nein

Herr Chr. Schmiedeberg

Ja

Herr Mirko Klein

Ja

Herr Dieter Dunkelmann

Ja

Herr H.-O. Schmiedeberg

Ja

Herr Dietmar Lehmann

Ja

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Widerspruch seitens der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen formal eingelegt. Entscheidung im Amtsausschuss vorgesehen am 31.5.2021o

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Anlagen

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