22.04.2021 - 8.10 Antrag auf Sondernutzung Zweckverband Grevesmühlen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Chr. Schmiedeberg beantragt, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Flurstück 149/5 weiterhin eine nichtöffentlich gewidmete Fläche bleibt. Die verkehrsrechtliche Erschließung der geplanten Ferienwohnungen erfolgt über die Stichstraße Ostseeallee.“ Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die durch den Zweckverband vorgeschlagenen Variante 2, Herstellung der Leitungsbestände über die Gemarkung Boltenhagen, Flur 1, Flurstück 147; 149/5. Die Leitungsbestände bleiben im Eigentum des Zweckverbandes. Die Eintragung von Dienstbarkeiten erfolgt zu Gunsten des Zweckverbandes. Alle im Zusammenhang mit der Eintragung entstehenden Kosten trägt der Bauherr.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Flurstück 149/5 weiterhin eine nichtöffentlich gewidmete Fläche bleibt. Die verkehrsrechtliche Erschließung der geplanten Ferienwohnungen erfolgt über die Stichstraße Ostseeallee.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Vorgaben der Gemeinde wurden in die Genehmigungen eingearbeitet.

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Anlagen zur Vorlage

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