22.04.2021 - 8.2 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Longerich erläutert den Sachverhalt.

 

Es folgt ein Meinungsaustausch seitens der anwesenden Gemeindevertreter. Die aufkommenden Fragen werden beantwortet.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, den Beschluss um einen weiteren Punkt zu ergänzen, mit folgendem Inhalt: „4. Mit der Maßgabe, dass sich alle Strandgemeinden diesem Verfahren anschließen.“

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend verliest der Bürgermeister den geänderten Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. einen Personalbedarf für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde von 30 Stunden / Woche (gänzjährig) und 20 Stunden / Woche (Mai bis Oktober)).
  2. den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet. 
  3. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel vom 13. Januar 2017 wird mit Abschluss des neuen öffentlich-rechtlichen Vertrags (Ziffer 1.) gegenstandslos.
  4. Mit der Maßgabe, dass sich alle Strandgemeinden diesem Verfahren anschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussfassung am 31. Mai 2021 im Amtsausschuss erfolgt.

Beschluss wurde nicht umgesetzt, da entsprechende Beschlussfassung in einer Gemeinde fehlt.
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4779&TOLFDNR=121240&selfaction=print