22.04.2021 - 8.6 Zukunft Sport- und Freizeitanlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Do, 22.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Dana Nowotka
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Dieser, wie auch der nächste Tagesordnungspunkt (Abschluss Betreibervertrag mit dem SC Boltenhagen für die Sportanlage und das Vereinsgebäude – GV Bolte/21/15087) werden zusammen beraten.
Herr Wardecki erläutert den derzeitigen Sachstand. Er teilt mit, dass am 25.03.2021 eine Telefonkonferenz mit der Arbeitsgruppe stattgefunden hat. An dieser Besprechung haben der Bürgermeister, Sportvereinsvorstandsmitglieder, das Amt, Mitglieder der Fraktion Die Grünen und Frau Bräunig teilgenommen. Es hat kein Mitglied der CDU-Fraktion daran teilgenommen.
Hier wurde u.a. über die aktuelle Struktur gesprochen und ein weiteres Thema sollte auch der Betreibervertrag sein.
Herr Giewald trägt seine Zusammenfassung zum Werdegang vor. Er beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
1. Die Gemeindevertretung überträgt umgehend die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage in das Ressortvermögen der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
2. Die Kurverwaltung und der Bauhof sichern ab, dass Mitglieder des Vereins – unter Einhaltung der Corona-Vorschriften – weiterhin die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage nutzen können. Dafür ist der Platz entsprechend herzurichten.
3. Die Kurverwaltung erarbeitet ein Betreiberkonzept, welches die Nutzung der Sport-, Spiel- und Freizeitanlage regelt. Dabei sind die Belange der Sportler des Vereins – wie in gewohnter Weise – vollumfänglich zu berücksichtigen. Ein entsprechender Vertrag mit dem Sportverein ist durch die Kurverwaltung abzuschließen. Es wird weiterhin im Konzept auch festgelegt, dass die touristischen Angebote der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für diese Anlage professionell von der Kurverwaltung organisiert sind.
4. Ggf. kann die Kurverwaltung einen Platzwart einstellen.
5. Die entsprechenden Mittel für Nr. 1 – 4 werden im Wirtschaftsplan als Nachtrag aufgenommen. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich finanziell beteiligen. Insbesondere was die Nutzung durch die Vereinssportler betrifft. Die Beteiligung erfolgt aus den liquiden Mitteln des Gemeindehaushaltes.
Herr Chr. Schmiedeberg geht noch einmal auf die aus seiner Sicht „populistische“ Arbeitsweise des Bürgermeisters ein. Dies weist der Bürgermeister zurück und kritisiert die aus seiner Sicht „falsche“ Darstellung.
Das übergebene Schreiben wird als Anlage zur Niederschrift genommen.
Herr Holtz ist der Ansicht, dass der SC Boltenhagen sich weiterhin selbst verwalten soll.
Herr Stadler ist gegen eine touristische Nutzung. Hier sollte die Freizeitgestaltung im Vordergrund stehen.
Herr Wardecki lässt darüber abstimmen, ob der SC Boltenhagen hierzu Stellung nehmen kann, wenn es denn gewollt wäre. Dieses Vorgehen wird mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.
Herr Holtz beantragt die namentliche Abstimmung.
Anschließend verliest Herr Giewald den geänderten Beschlussvorschlag und Herr Wardecki lässt sodann darüber namentlich abstimmen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung überträgt umgehend die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage in das Ressortvermögen der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
2. Die Kurverwaltung und der Bauhof sichern ab, dass Mitglieder des Vereins – unter Einhaltung der Corona-Vorschriften – weiterhin die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage nutzen können. Dafür ist der Platz entsprechend herzurichten.
3. Die Kurverwaltung erarbeitet ein Betreiberkonzept, welches die Nutzung der Sport-, Spiel- und Freizeitanlage regelt. Dabei sind die Belange der Sportler des Vereins – wie in gewohnter Weise – vollumfänglich zu berücksichtigen. Ein entsprechender Vertrag mit dem Sportverein ist durch die Kurverwaltung abzuschließen. Es wird weiterhin im Konzept auch festgelegt, dass die touristischen Angebote der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für diese Anlage professionell von der Kurverwaltung organisiert sind.
4. Ggf. kann die Kurverwaltung einen Platzwart einstellen.
5. Die entsprechenden Mittel für Nr. 1 – 4 werden im Wirtschaftsplan als Nachtrag aufgenommen. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich finanziell beteiligen. Insbesondere was die Nutzung durch die Vereinssportler betrifft. Die Beteiligung erfolgt aus den liquiden Mitteln des Gemeindehaushaltes.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
13 |
davon anwesend: |
12 |
Zustimmung: |
9 |
Ablehnung: |
3 |
Herr Dietmar Lehmann |
Ja |
Herr H.-O. Schmiedeberg |
Ja |
Herr Dieter Dunkelmann |
Ja |
Herr Mirko Klein |
Ja |
Herr Chr. Schmiedeberg |
Ja |
Herr Raphael Wardecki |
Nein |
Herr Kay Grollmisch |
Ja |
Herr Danny Holtz |
Nein |
Herr Günther Stadler |
Nein |
Herr Ekkehard Giewald |
Ja |
Frau Beatrix Bräunig |
Ja |
Herr Michael Steigmann |
Ja |
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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