10.03.2021 - 8.3 Umgestaltung einer Freifläche in der Schloßstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Mi, 10.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Im Rahmen der naturnahen Umgestaltung eines Grundstückes (Freifläche) in der Schloßstraße gegenüber des Amtes Klützer Winkel sind nachstehende Rahmenbedingung vorzunehmen:
- Es ist eine Vorabbesichtigung mit dem Eigentümer des Grundstückes durchzuführen.
- Es ist im Vorfeld über die beabsichtigte Gestaltung des Grundstücks zu befinden.
- Am 15.03.2021 ist ein Vororttermin anberaumt.
- Da die Fläche für die Öffentlichkeit begehbar sein sollte, ist über den KSA anzufragen, wie ein Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.
- In Bezug einer öffentlichen Nutzung des Grundstückes ist eine Vereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen.