09.03.2021 - 4.4 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Datum:
- Di, 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Festlegung:
1. Seitens des Bauausschusses wird gewünscht, dass die Nummer des Bebauungsplanes möglichst Bebauungsplan Nr. 11.3 in irgendeiner angepassten Variante bleiben sollte.
2. Zur übernächsten Sitzung der Gemeindevertretung ist die Aufstellung einer Veränderungssperre erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostsebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 47 für das Gebiet zwischen der Strandpromenade, Seestraße, Mittelpromenade und dem Rabenweg mit einer Flächengröße von ca. 1,6 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch die "Strandpromenade",
- im Südosten: durch die "Seestraße",
- im Südwesten: durch die "Mittelpromenade",
- im Nordwesten: durch den Rabenweg.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:
- die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart,
- die Erhaltung und Erneuerung der baulichen Anlagen und Freiraumstrukturen,
- die Erhaltung der Nutzungen,
- die Entwicklung in einem behutsamen und qualitätvollen Maß, ohne wesentliche Steigerung der Quantität,
- weitestgehende Erhaltung und Erneuerung des gebietsprägenden Großgrünbestandes.
2. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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570,9 kB
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