09.12.2020 - 5 Beschluss der Satzung der Gemeinde Zierow über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Vullert, Katrin
- Gremium:
- Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi, 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Stöckmann erläutert die einzelnen Änderungen der Kurabgabensatzung. Sie geht insbesondere auf die Änderungen der Befreiungen nach § 3 ein. In diesem Zusammenhang sollte noch ein neuer Absatz hinzugefügt werden, der die Ausgabe von kostenlosen Kurkarten auch für den Personenkreis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ermöglicht.
§ 4 Abs. 4 der alten Satzung sollte nicht ganz gestrichen werden, sondern dahingehend abgeändert werden, dass Tagesgäste bei Ankunft in dem Erhebungsgebiet bei der Gemeinde Zierow oder bei einer von Ihr beauftragten Stelle/Kurautomaten/Mobilet App eine Tageskurkarte zu lösen haben.
Zu § 6 teilt Frau Stöckmann mit, dass Sie bereits im letzten Jahr mit Herrn Schneider von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde über diese Thematik gesprochen hat. Sollte es zu einer Klage und damit zur Nichtigkeit der Kurabgabensatzung kommen, wäre dies nicht tragisch, da eine neue Satzung rückwirkend in Kraft treten kann. Frau Heise weist in diesem Zusammenhang auf die entstehenden Rechtsanwaltskosten aufgrund des Klageverfahrens hin. Des Weiteren sind die Kurabgabebeträge bei Nichtigkeit der Satzung zurückzuzahlen, da keine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurabgabe besteht. Herr Boge spricht sich für das Bestehen bleiben der aktuellen Tagessätze aus. Er hält eine Klage für sehr unwahrscheinlich. Zudem müssten die Automaten an die neue Höhe angepasst werden, was zu weiteren Ausgaben führt.
Des Weiteren soll gemäß des Finanz- und Sozialausschusses der Gemeinde Zierow der § 10 Abs. 4 wieder herausgenommen und der Aufzählungsfehler in § 9 Abs. 1 korrigiert werden.
Frau Heise weist darauf hin, dass für einen Beschluss der Änderung der Kurabgabenhöhe, wie sie aktuell in § 7 vorliegt, eine aktuelle Kurabgabenkalkulation vorliegen muss, die eine entsprechende Höhe begründet. Da diese aktuell noch nicht vorliegt, wird vorerst der § 7 von der Beschlussfassung ausgeklammert. Die Höhe der Jahreskurabgabe soll in der nächsten Sitzung zusammen mit der Kurabgabenkalkulation besprochen werden.
Der Sozialausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt einstimmig die Kurabgabensatzung einschließlich der genannten Änderungen und ohne § 7 der Satzung zu beschließen und die Höhe der Jahreskurabgabe zusammen mit der Kurabgabenkalkulation in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Zierow aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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