24.11.2020 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 - neu der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Di, 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- vertagt
Herr Mahnel stellt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vor. Die Verträglichkeitsprüfungen liegen vollständig vor.
Innerhalb des Geltungsbereiches wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Ziel – Wiederherstellung der Rechtssicherheit des B-Plans Nr.12.
Es wird die Variante 3 – Gewerbe/Infrastruktur mit Ferienwohnungen und Tiefgarage vorgestellt. 25% Gewerbe und 75% Ferienwohnen – max. 250 Betten, zzgl. dauerhafte Begrenzung zum Naturschutzgebiet.
Vorlage zum Meinungsaustausch.
Es wird die 1. Änderung B-Plan Nr.12 in Hinsicht auf die festgelegte Nutzungsart hinterfragt, hier noch 1/3 Ferienwohnen und 2/3 Gewerbe. Lt. Aussage des Investors entspricht dieses nicht mehr den Zielen des angedachten Konzeptes.
Im Weiteren wird der Schutzstatus des Vogelschutzgebietes, grenzt südlich an die Weiße Wiek an, hinterfragt. Hier sollte bereits mit dem Bau der Marina ein abgeschlossenes Areal umgesetzt werden.
Prüfung durch die Verwaltung, inwieweit die Festsetzungen realisiert worden sind. Ansonsten hier weiteres Potential für Ausgleichsmaßnahmen, Ruhezone Arten- und Naturschutz.
Auf Grund der Masse an Ferienwohnungen wird weiterhin die Bereitstellung von infrastrukturellen Einrichtungen (Indoor-Spielhalle, Kegel- oder Bowlingbahn usw.) angesprochen und dem Investor nahegelegt, hier zur Attraktivitätssteigerung Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund der vorausgehenden Diskussion kommt es zur keiner Beschlussfassung.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Verwaltung hat geprüft. Der Bereich südlich der Weißen Wiek ist Ruhezone Arten- und Naturschutz. Bereits beim Bau der Marina sollte ein Betreten ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme wurde nicht umgesetzt.
Der Rückbau der ehemaligen Wehranlage an der Mündung des Tarnewitzer Bachs bietet ggf. weiteres Ausgleichspotential.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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12 MB
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184,3 kB
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