24.09.2020 - 8 Bebauungsplan Nr. 38 für die Schloßstraße 3...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Heselhaus führt hierzu aus, dass eine Begehung mit Herrn Dr. Schirmer von der Denkmalbehörde stattgefunden hat. Diese hat zur Folge, dass erhebliche Anforderungen, hinsichtlich des Denkmalschutzes, für die Instandsetzung Schloßstraße gestellt werden, welche keine wirtschaftliche Realisierung des Vorhabens zu erwarten lassen. Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung in Wohnen wurde abgelehnt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Kaufrückabwicklung möglich. Man soll von Seiten der Verwaltung darauf achten, bei einem Weiterverkauf evtl. das Vorkaufsrecht auszuüben.

Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 38 soll sichern, dass zuerst in der Schloßstraße (1.Reihe) gebaut wird und dann erst Bauen in der 2.Reihe realisiert werden kann (Absicherung ggf. über einen städtebaulichen Vertrag). Wenn die Auflagen des Denkmalschutzes, hinsichtlich einer wirtschaftlichen Realisierung des Vorhabens, es unmöglich erscheinen lassen, soll geprüft werden, ob in der ersten Reihe ein Ersatzneubau realisiert werden kann. Vielleicht kann somit die Bebauung der 2. Reihe entfallen. Die Gebäudetiefen müssten entsprechend angepasst werden, sowie Stellplätze im hinteren Bereich auf dem Grundstück vorgesehen werden.

 

Der TOP soll für den kommenden Bauausschuss zur Beschlussfassung aufbereitet werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Der Antrag ist vom Vorhabenträger zu stellen. Neue Unterlagen für die Schloßstraße 34 wurden bisher nicht im Amt eingereicht.