22.09.2020 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für den H...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert hier den Sachverhalt. Im Weiteren ist noch zu prüfen, ob der geschlossene städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger, den Hotel-Standort abgesichert.

Das Planungsbüro Mahnel wird eine Prüfung vornehmen, ob in dem Vertrag die Art der Nutzung über Grundbuch oder Baulastenverzeichnis gesichert worden ist.

 

Nach Prüfung ist dies entsprechend in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" auf.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ostseeallee und umfasst das Grundstück des Hotelstandortes "Haus Boltenhagen", Ostseeallee 48. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich: durch die Ostseeallee,

-          südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b, 50c (Ferienanlage Goosbrink),

-          südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c (Apartmentanlage Godewind),

-          nordwestlich: durch die Zufahrt zu den bebauten Grundstücken Ostseeallee 48a, 48b, 48c.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage