14.09.2020 - 11.1 Bericht Herr Kirzeck "Beantragung Erholungsort ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 14.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kirczek erhält das Wort und tätigt entsprechend Erläuterungen. Um Erholungsort zu werden ist ein Lärm- und Luftimmissionsschutzgutachten zu beauftragen. Die Angebote für das Luftimmissionsschutzgutachten in Höhe von ca. 5000 € liegen vor. Für Lärmschutzgutachten ist es schwierig entsprechende Anbieter zu finden. Hier hat er recherchiert und wahrscheinlich wird das Gutachten auch über 5000,00 € liegen, sodass das Budget von 10.000 € nicht ausreichen wird. Hier muss eine Aufstockung erfolgen bzw. über den Deckungskreis, Gelder zur Verfügung gestellt werden. Er hat ebenfalls in den anderen Gemeinden Kalkhorst und Hohenkirchen (die ebenfalls Erholungsort werden wollen) nachgefragt, ob man sich entsprechend zusammenschließen könnte. Dies wurde entsprechend befürwortet, so dass jetzt Angebote für alle 3 Gemeinden eingeholt werden. Die Ergebnisse werden in ca. 1 Monat vorliegen.
Zudem ist es erforderlich, dass ein bewachter Strandabschnitt geschaffen werden muss und ein Rettungsturm errichtet werden muss. Die Kosten hierfür betragen ca. 25.000 €. DLRG-Kräfte müssen ehrenamtlich gefunden werden.
Als Erholungsort ist zudem die Kurabgabe einzuführen. Die Berechnung hierzu wird von Herrn Kirczek dazu ausgeteilt und zur Anlage genommen. Die Kurabgabe ist dann entsprechend zu kalkulieren. Die Stadt Klütz muss sich im Klaren sein, dass jedes Jahr wiederkehrend Aufwendungen in Höhe von 25 – 30 % für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies muss dann im Haushalt eingeplant werden. Es wird vorgeschlagen, dass auch die Einnahmen aus dem B-Plan Nr. 27 Wohlenberg II für die Kosten des Erholungsortes verwendet werden können. Dies wird von allen befürwortet.
Es wird hinterfragt, in wie weit man die Kontrolle der Tageskurabgabe sicherstellen muss. Hiermit hat Herr Kirzeck sich noch nicht intensiv beschäftigt. Jedoch müssen dann entsprechende Personen eingestellt werden die eine Kontrolle durchführen.
Weiter wird noch erfragt, wann seitens des Ministeriums mit einer Entscheidung zu rechnen sein wird. Bis die Bewilligung für die Anerkennung des Erholungsortes vorliegt wird es ca. 3 – 6 Monate dauern.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich für den Bericht.