25.08.2020 - 4.3 Vorab Termin - Vorstellung Niederschlagswasserb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Di, 25.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Anwesend:
BA Mitglieder – Herr Steigmann, Herr Rödiger, Frau Matschke, Herr Holtz, Herr Stadler, Herr Barkowski
18.08Uhr Herr Kupsch für Herrn Grollmisch
18.18Uhr Herr Chr. Schmiedeberg, Herr Klein
Ingenieurbüro Möller: Herr St. Möller, Frau S. Hacker
Verwaltung: Frau Pettkus
Frau Hacker und Herr Möller vom IB Möller erörtern den Sachverhalt, gehen auf die stattgefundene Bestandsuntersuchung der RW-Kanäle ein, führen weiter aus welche Wasserrechtliche Erlaubnisse und damit verbundene Einleitgenehmigungen für die im Untersuchungsbereich der Ostseeallee (4 Einleitstellen in die Vorflutgräben) vorliegen.
Lt. Satzung und Festlegung in den B-Plänen ist eine Versickerung auf den Grundstücken oder Rückhaltung auf den Grundstücken vorzusehen, bei der Untersuchung stellte sich heraus das zum Teil aber auch Fremdanschlüsse auf den Gemeindeeigenen Regenwasserleitungen zu finden sind.
Hydraulische Berechnungen zur Leitungskapazität sind durchgeführt worden, Ergebnis für die RW Kanäle ist eine ausreichende Leitungskapazität vorhanden.
Weitere Feststellung – Bestandspläne stimmen nicht mit der tatsächlichen Ausführung/Bestand überein – die Bauausführung erfolgte teilweise mit einem zu geringen Gefälle, so dass die anfallenden Wassermassen nicht mit der vorgesehenen Geschwindigkeit abfließen können.
Die Rohrdurchmesser sind ausreichend groß dimensioniert.
Fazit:
Die vorh. RW-Leitungsbestände sind in einem guten baulichen Zustand, Missstand - Leitungen sind mit zu geringem Gefälle gebaut worden.
Der Anschluss von Neubauvorhaben auf den vorh. Leitungsbestand ist im Einzelfall zu betrachten, Neuanschlüsse können nur unter bestimmten Voraussetzungen/Auflagen erfolgen – hier Versickerung auf dem eigenen Grundstück, sollte das nicht gegeben sein Rückhaltung auf dem eigenen Grundstück, Versieglungsfaktor der Grundstücke beachten
Für den Bereich der Mittelpromenade sind keine Bestandsunterlagen vorh.
Vorgefundener Leitungsbestand ist mit diversen Fremdanschlüssen versehen
Hier muss eine regelmäßige Anlagenprüfung, Wartung und Reinigung der vorh. Drainleitungen und den zugehörigen technischen Anlagen (Sandfängen) erfolgen.
Eine Vergrößerung der Durchmesser ist anzustreben.
Fazit für den Bereich der Mittelpromenade:
eine Bestandsaufnahme des Leitungsbestandes hin sichtlich der Fremdanschlüsse muss erfolgen
Es muss eine Rückhaltung auf den privaten Grundstücken gegeben sein/erfolgen, Notüberlauf in gemeindeeigene Leitungen ist im Einzelfall zu prüfen.
Von Seiten der anwesenden Ausschussmitglieder wird ein Anschlusszwang gefordert, hier muss geprüft werden in welchen Bereichen Mittelpromenade / Ostseeallee das vollzogen werden kann. Hier ggf. Leitungsaus bzw. -neubau.
Abschließend:
Die vorliegenden Untersuchungen dienen als Grundlage für Gespräche mit dem ZVB GVM zur Übergabe des RW-Leitungsbestandes.
Hieraus ggf. ergibt sich ein Leitungsaus bzw. -neubau