04.08.2020 - 13 Wegeverbindung zwischen Christinenfeld und dem ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 04.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Der Weg zwischen den Ortslagen Christinenfeld über Wichmannsdorf nach Boltenhagen soll als öffentlicher Geh- und Radweg angelegt werden.
- Der Bau des Weges erfolgt zu Lasten der Projekt GmbH Christinenfeld. Dazu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
- Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt Teilflächen der Flurstücke 140 und 96 der Flur 1 Gemarkung Wichmannsdorf für den Wegebau zur Verfügung.
- Der Weg wird nur als öffentlicher Weg gebaut und übernommen, sofern die Stadt Klütz auf dem Territorium der Stadt Klütz ebenso verfährt, so dass eine Durchgängigkeit des Weges erreicht ist.
- Die Verbindung im OT Christinenfeld zur Ortslage ist abzusichern.
- Es ist abzuprüfen, ob eventuell doch eine Befestigung des Weges gegeben falls in Asphalt/ Kunstharz erfolgen kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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